2026 bringt mehrere Fördermöglichkeiten, die den Umstieg auf erneuerbare Energie und energieeffizientes Wohnen erleichtern. Für viele Haushalte, Gemeinden, Vereine und Betriebe können Photovoltaik, Stromspeicher, thermische Sanierungen und der Heizungstausch dadurch deutlich leistbarer werden, mit positiven Effekten auf Energiekosten, Versorgungssicherheit und Klimaschutz.
Bundesweit sind vor allem der EAG Investitionszuschuss mit fixen Call-Terminen sowie Sanierungsbonus und Kesseltausch mit Antragstellung bis Budgetende relevant.
In der Steiermark ergänzen der Ökofonds für innovative PV- und Speicherprojekte sowie der angekündigte Neustart der Wohnbauförderung diese Möglichkeiten.
Hier finden Sie alle Förderungen und Details dazu:
Was wird gefördert:
- Neuerrichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage
- Ein neuer Stromspeicher wird nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert
Wer kann beantragen:
- je nach Call und Kategorie sowohl Private als auch Vereine, Gemeinden und Unternehmen. Die Abwicklung und Regeln laufen über die EAG Abwicklungsstelle.
Förderhöhe:
- Fördersätze:
- Kategorie A bis 10kWp: 160 EUR/kWp
- Kategorie B > 10 bis 20 kWp: 150 EUR/kWp
- Kategorie C > 20 bis 100kWp: max. 140 EUR/kWp
- Kategorie D > 100 bis 1.000 kWp: max. 130 EUR/kWp
- Speicher: 150 EUR/kWh
- Zusätzlich gilt: maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal werden 50 kWh Nettokapazität anerkannt
- Mindest-Speicherkapazität ist 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung
Calls und Gültigkeit (Einreichfenster 2026)
- Call: 23. April 2026 bis 11. Mai 2026 (A: 4 Mio., B: 4 Mio., C: 10 Mio., D: 10 Mio.)
- Call: 16. Juni 2026 bis 30. Juni 2026 (A: 2 Mio., B: 2 Mio., C: 4 Mio., D: 4 Mio.)
- Call: 8. Oktober 2026 bis 22. Oktober 2026 (A: 5 Mio., B: 5 Mio., C: 5 Mio., D: 5 Mio.)
Details finden Sie hier: EAG Abwicklungsstelle
Was wird gefördert:
- Thermisch-energetische Sanierungen bei bestehenden Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern, inklusive Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Außentüren) und umfassenderen Sanierungen.
Wer kann beantragen:
- Privatpersonen im Bereich bestehender Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Förderhöhe:
- Einzelbauteilsanierung: Pauschale 5.000 Euro.
- Weitere Pauschalen für Sanierungsniveaus (z. B. guter Standard, klimaaktiv) sind im Infoblatt geregelt.
- Maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.
Voraussetzungen:
- Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Stichtag laut Infoblatt).
- Für Einzelbauteilsanierung ist ein zweistufiges Verfahren mit Registrierung und nachfolgender Antragstellung vorgesehen.
- Energieberatung und Energieausweis spielen eine zentrale Rolle je nach Maßnahme und Sanierungsniveau.
Fristen und Gültigkeit:
- Registrierung und Antragstellung ab 24. November 2025 möglich.
- Einreichung solange Budget verfügbar ist, längstens bis 31. Dezember 2026.
- Fristen für Endabrechnung/Abschluss sind im Infoblatt vorgegeben (bis 30. September 2028).
Details finden Sie hier: Sanierungsoffensive
Was wird gefördert:
- Ersatz eines fossilen Heizungssystems (z. B. Öl, Gas, Kohle/Koks, bestimmte Elektro-Speicherheizungen) in bestehenden Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern.
Wer kann beantragen:
- Ausschließlich Privatpersonen, insbesondere Eigentümerinnen/Eigentümer, Bauberechtigte oder auch Mieterinnen/Mieter (für den genannten Gebäudetyp), pro Standort grundsätzlich nur ein Antrag.
Förderhöhe:
- Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme: 6.500 Euro
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser): 7.500 Euro
- Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut): 8.500 Euro
- Zuschläge:
- Bonus thermische Solaranlage: + 2.500 Euro
- Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen (bei Sole-Wasser bzw. Wasser-Wasser WP): + 5.000 Euro
- Deckelung: maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.
Ablauf und Fristen:
- Registrierung und Antragstellung, jeweils online.
- Registrierung ab 24. November 2025 möglich, längstens bis 31. Dezember 2026 (solange Budget).
- Nach Registrierung ist das Budget 9 Monate reserviert, innerhalb dieser Zeit müssen Umsetzung und Antrag erfolgen.
- Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes erforderlich.
Details finden Sie hier: Sanierungsoffensive – Kesseltausch
Was wird gefördert:
- Eigenheimförderung: Neuerrichtung eines Eigenheims (1 bis 2 Wohneinheiten) sowie Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung bei bestehendem Wohngebäude.
- Sanierungsschienen: Derzeit gibt es bei bestimmten Sanierungsförderungen einen Antragsstopp und einen angekündigten Fahrplan zur Wiederöffnung und Neugestaltung.
Wer kann beantragen:
- Eigenheimförderung: Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigte (inklusive nahe Angehörige) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
- Sanierung/Heizungstausch Land: Details sind im Umbruch; Land Steiermark kündigt ein neues System an, konkrete Antragslogik hängt vom Rollout ab.
Förderart und Eckdaten:
- Förderung als gestaffeltes Landesdarlehen bis max. 200.000 Euro pro Ansuchen. Laufzeit 30 Jahre, Verzinsung bis maximal 1,50 Prozent p.a.
- Wichtig: keine Förderung, wenn Objekt bereits bezogen wurde oder Benützungsbewilligung/Fertigstellungsanzeige vorliegt.
Gültigkeit und Ausblick:
- Land Steiermark nennt als Fahrplan: Start Eigenheim-Neubau und Kauf bestehender Eigenheime mit anschließender Sanierung im 1. Quartal 2026. Zusammenführung von kleinen Sanierungen und umfassender energetischer Sanierungen mit Sanierungspass und neuem Modell im 2. Quartal 2026.
Details finden Sie hier:
Was wird gefördert:
- Investitionen zur Neuerrichtung oder Erweiterung von innovativen PV-Anlagen mit Doppelnutzung in der Steiermark, z. B.:
- Bauwerksintegrierte PV (BIPV)
- Farbige Module (z. B. für Ortsbildschutz/Altstadtschutzzonen)
- PVT Hybridkollektoren
- PV auf befestigten Betriebsflächen, Parkplatzüberdachungen
- PV an Lärmschutzwänden, Staumauern
- Agri-PV, Floating PV
- Mindestleistung: 20 kWp.
- Ausgeschlossen: Standard-PV-Aufdachanlagen, PV-Freiflächenanlagen, Forschungsanlagen, Inselanlagen.
Wer kann beantragen:
- Natürliche und juristische Personen. Explizit genannt: Privatpersonen, Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Vereine, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften usw.
Förderhöhe:
- Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss als Pauschale je kWp, je Kategorie.
- Zusätzliche Zuschläge möglich, z. B. 125 EUR/kWp bei bestimmten Kategorien und/oder für Systemkombination/Systemintegration (mit Anforderungen an die Beschreibung).
- Budget der Ausschreibung: 1.500.000 Euro.
Wichtige Kombinationsregeln:
- Wenn eine Marktprämie nach EAG gewährt wird, ist eine Förderung nach dieser Ausschreibung nicht möglich.
- Für Gemeinden: Kombination mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm (KIP) möglich.
Gültigkeit und Einreichzeitraum:
- Zeitraum: 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026.
Details finden Sie hier: Innovative PV-Doppelnutzung
Was wird gefördert:
- Zwei Module:
- Modul 1: Innovatives Umsetzungskonzept (Planungskonzept) für die späteren Umsetzungen.
- Modul 2: Konkrete Umsetzungen/Investitionen
- Neuerrichtung innovativer Energiespeicher (TRL 7 und 8) oder
- Innovative Systemintegration neuerrichteter oder bestehender Speicher (TRL 7, 8 und 9, auch Kombination mit handelsüblichen Speichern möglich).
Wer kann beantragen:
- Nur juristische Personen: Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. Privatpersonen sind nicht förderfähig.
Förderhöhe:
- Gesamtbudget: 1.000.000 Euro.
- Modul 1 (Konzept): bis zu 80 Prozent der förderungsfähigen Planungsdienstleistungen, mit beihilfenrechtlichen Details und einer Deckelung (max. 10.000 Euro bzw. max. 20 Prozent der voraussichtlichen Investitionshöhe).
- Modul 2 (Umsetzung): max. 30 Prozent der umweltrelevanten Mehrkosten, für mittlere Unternehmen bis 40 Prozent, für kleine Unternehmen und sonstige Antragsberechtigte bis 50 Prozent; maximaler Beitrag bis 200.000 Euro; Mindestinvestitionsvolumen 30.000 Euro förderfähige Kosten.
Fristen, Calls und Abwicklung:
- Zeitraum: 1. Oktober 2025 bis 30. April 2026.
- Zwischeneinreichfrist: 15. Jänner 2026.
- Modul 2: erste Einreichfrist 15. Jänner 2026, zweite Einreichfrist 30. April 2026 je nach Budgetverfügbarkeit.
- Umsetzung typischerweise spätestens 18 Monate nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages in Betrieb zu nehmen und endabzurechnen.
Details finden Sie hier: Innovative Energiespeicher und Systemintegration

